Lohnsteuerhilfeverein e.V. Spree & Havel

Der Lohnsteuerhilfeverein e.V. Spree & Havel ist eine erfolgreiche Einkommensteuerberatung für Arbeitnehmer und bietet eine optimale Steuererklärung sowie umfassende Beratung an. Die Mitgliedschaft ist ohne Angabe von Gründen kündbar und jede Leistung ist im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich.

Hathenower Weg 11, 15328 Reitwein

Der Lohnsteuerhilfeverein e.V. Spree & Havel ist seit über 40 Jahren erfolgreich als Einkommensteuerberatung für Arbeitnehmer tätig. Als Selbsthilfeeinrichtung vertreten sie die Steuerinteressen der Arbeitnehmer gegenüber dem Finanzamt und arbeiten zu Selbstkosten ohne Gewinnorientierung. Mit jahrelanger Erfahrung und geschulten Mitarbeitern sind sie in der Lage, eine optimale Steuererklärung zu erstellen und umfassend zu beraten. Mit über 500 Beratungsstellen ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in den neuen Ländern. Der Lohnsteuerhilfeverein e.V. Spree & Havel ist spezialisiert auf die steuerrechtlichen Belange und Probleme der Arbeitnehmer. Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar, wodurch das Finanzamt einen Großteil des Beitrags zurückerstattet. Außerdem fallen für die Mitglieder außer dem jährlichen Mitgliedsbeitrag keine weiteren Kosten an – unabhängig davon, wie oft sich der Verein im Laufe des Geschäftsjahres für sie einsetzt. Die Gesamtbruttojahreseinnahmen des Mitglieds sowie seines Ehegatten werden zur Bestimmung der Höhe des Mitgliedsbeitrages berechnet. Der Beitrag ist sozial gestaffelt und richtet sich nach der Höhe der Bruttojahreseinkünfte. Geringverdiener und Berufsanfänger zahlen einen geringeren Beitrag, während der Höchstbeitrag bei jährlichen Einkünften über € 100.000,- bei € 360,00 pro Jahr inklusive 19% Mehrwertsteuer liegt. Das Angebot des Lohnsteuerhilfevereins e.V. Spree & Havel umfasst unter anderem die Erstellung der Steuererklärung und eine zügige und preiswerte Beratung. Die Mitgliedschaft ist ohne Angabe von Gründen jährlich zum Ende des Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Die schriftliche Kündigung muss spätestens am 30. September bei dem Verein eingehen, um zum 31. Dezember wirksam zu werden. Beraten darf der Verein nur im Rahmen einer Mitgliedschaft, welche durch Unterzeichnung einer Beitrittserklärung in einer der Beratungsstellen möglich ist.

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